1 |
Angebot und Preise |
1.1 |
Unsere Angebote erfolgen, sofern ihre Gültigkeit nicht ausdrücklich vermerkt ist, freibleibend und unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs. |
1.2 |
Unsere Preise verstehen sich netto in CHF exklusiv MWST. Zur Anwendung kommen die zur Zeit der Ablieferung gültigen Bruttopreise. Diese können jederzeit, ohne vorherige Mitteilung geändert werden. Alle Leuchten Preise verstehen sich exklusiv Leuchtmittel, sofern es nicht ausdrücklich anders vermerkt ist. |
1.3 |
An alle Zeichnungen, Entwürfen, Schaltschemas, Kostenvoranschlägen behält sich der Lieferant das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen werden dem Empfänger persönlich anvertraut und dürfen, ohne schriftliche Genehmigung des Lieferanten, weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert werden. Auf sein Verlangen sind sie ihm zurückzugeben. |
1.4 |
Lichtplanung, die auf Verlangen des Interessenten besonders erstellt werden müssen, können verrechnet werden, wenn kein entsprechender Lieferauftrag erteilt wird. |
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2 |
Versand |
2.1 |
Die E. Pasinelli AG bestimmt die Art des Versandes. Sie ist berechtigt, die Ware in Teilsendungen auszuliefern. |
2.2 |
Im Inland liefern wir ab CHF 1000.- franko Domizil, inklusiv Verpackung. |
2.3 |
Die Auslieferungen erfolgen ebenerdig oder auf Rampe. Der Empfänger stellt die zum Ausladen notwendigen Personen auf seine Kosten zur Verfügung. |
2.4 |
Kisten, Kabelbobinen usw. werden zu Selbstkosten belastet, wenn diese nicht innert Monatsfriste franko retourniert werden. Kosten für Express-Sendungen werden Ihnen belastet. |
2.5 |
Die Unterschrift eines Arbeitnehmers des Empfängers gilt als Bestätigung dafür, dass die Sendung vollständig und frei von sichtbaren Schäden ist. |
2.6 |
Die Ware reist auf Gefahr und Risiko des Empfängers. |
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3 |
Bestellung |
3.1 |
Durch Erteilung der Bestellung anerkennt der Besteller diese Verkaufs- und Lieferbedingungen. |
3.2 |
Hat der Besteller eine Bestellung aufgegeben und der Lieferant sie bestätigt, so können Abänderungen oder Annullierungen nur noch im beidseitigen Einverständnis erfolgen. Bei Spezialanfertigungen sind Abänderungen oder Annullierungen ausgeschlossen. |
3.3 |
Auf Abruf bestellte Ware muss innert der festgelegten Frist abgenommen werden. Wird diese Frist um 3 Monate überschritten, besteht die Berechtigung zur Fakturierung sowie zur Verrechnung von Kapitalzinsen und Lagermiete. |
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4 |
Lieferfristen |
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Die Lieferfristen werden nach bestem Vermögen eingehalten. Eventuelle Ersatzansprüche wegen Terminüberschreitung können nicht anerkannt werden. |
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5 |
Mustersendungen |
5.1 |
Ausnahmsweise werden Standardmuster bzw. Leuchten für Beleuchtungsproben für höchstens 30 Tage zur Verfügung gestellt. Innert dieser Zeit nicht retourniertes Material wird verrechnet. In jedem Fall werden Leuchten verrechnet, die vom Empfänger abgeändert oder beschädigt wurden (z.B. Ausbrechen oder Abändern von vorgestanzten Zuführungen u.ä.). |
5.2 |
Muster, die auf Verlangen des Interessenten besonders angefertigt werden müssen, werden verrechnet, wenn kein entsprechender Lieferungsauftrag erteilt wird. |
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6 |
Masse und Konstruktionsänderungen |
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Von Abbildungen, Gewichten, Masstabellen oder sonstigen derartigen Angaben kann abgewichen werden, sofern sich dies als zweckmässig erweist. |
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7 |
Retouren |
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Retouren werden nur nach vorheriger Vereinbarung und franko angenommen. Es werden nur originalverpackte Lagerprodukte zurückgenommen. Retouren werden mit einen Abzug von 20% des Warenwertes bis CHF 500.-, 10% des Warenwertes bis CHF 1000.- und 5% ab einem Warenwert von CHF1001.- gekürzt. Bei retournierter Ware mit einem Warenwert von unter als CHF 100.- kommt ein fixer Abzug von CHF 20.- zur Anwendung. Beschädigtes Material wird nicht gutgeschrieben. Allfällige Instandstellungsarbeiten werden zu Selbstkosten verrechnet. Fehlende Teile wie Befestigungsmaterial, Originalverpackung, o.ä. werden verrechnet. Spezialanfertigungen, abgeänderte Standardmodelle (Farbe oder Ausführung) sowie Lichtquellen werden nicht zurückgenommen. |
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8 |
Reklamationen |
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Minder- oder Falschlieferungen sowie etwelche Mängel können nur innerhalb von 5 Tagen nach Ankunft der Lieferung beim Besteller schriftlich beanstandet werden. |
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9 |
Garantie |
9.1 |
Die Garantie für Leuchten und Apparate ohne Leuchtmittel beträgt 2 Jahre nach erfolgter Ablieferung und beschränkt sich während dieser Frist auf Mängel, die nachweisbar auf Material-, Ausführungs- oder Konstruktionsfehler seitens des Lieferanten zurückzuführen sind. |
9.2 |
Die Garantie für Akkus beträgt 1 Jahr nach erfolgter Ablieferung und beschränkt sich während dieser Frist auf Mängel, die nachweisbar auf Material-, Ausführungs- oder Konstruktionsfehler seitens des Lieferanten zurückzuführen sind. |
9.3 |
Jede weitere Garantie oder Schadenersatzleistung ist ausgeschlossen. Insbesondere werden keine Kosten für die Programmierung, De- und Wiedermontage von Leuchten oder deren Bestandteile sowie für irgendwelche andere Folgeschäden übernommen. |
9.4 |
Ebenso wird keine Garantie für Material geleistet, an welchem durch den Besteller oder durch Dritte Änderungen oder Reparaturen vorgenommen, oder wenn die Montage- oder Betriebsvorschrift nicht eingehalten worden sind. |
9.5 |
Von der Garantie ausgeschlossen sind auch Leuchten und Apparate, welche nach Konstruktionen oder Modellen des Bestellers hergestellt werden, sofern auftretende Schäden auf Konstruktionsfehler zurückzuführen sind. Wird zudem für solches Material vom Starkstrominspektorat eine Prüfung oder eine Abänderung verlangt, gehen alle hieraus resultierenden Kosten zu Lasten des Bestellers. |
9.6 |
Jegliche Garantie setzt im Übrigen voraus, dass das defekte Material der E. Pasinelli AG verpackt franko Domizil zugestellt wird. |
9.7 |
Leuchtmittel-Lebensdauer: Die Lebensdauer aller lichttechnischen Produkte ist von der Einhaltung der in den technischen Daten angegebenen Standard-Betriebsbedingung (Versorgungsspannung usw.) abhängig. Leuchtmittel sind Verschleissteile, deren jeweilige Lebensdauer sehr unterschiedlich ist (1`000 bis 60`000 Stunden) und von den jeweiligen Betriebsbedingungen stark beeinflusst werden kann. Leuchten-Lebensdauern erfolgen üblicherweise in Form von Betriebsstunden (z.B. mittlere Lebensdauer = 20`000 Stunden) und werden unter genormten Bedingungen ermittelt, die von der Praxis abweichen können. Leuchten-Lebensdauerangaben in Form von Betriebsjahren basieren ausschliesslich auf angenommenen Standard-Betriebsbedingungen (Schaltzyklen, Betriebsstunden pro Jahr usw.) und den üblichen Kriterien für Wartungsintervalle, die für den angesprochenen Einsatzzweck sinnvoll erscheinen. |
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10 |
Zahlungskonditionen |
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30 Tage netto, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Ab Warenwert CHF 15'000.00 verlangen wir 1/3 Anzahlung fällig innerhalb 10 Tage netto. |
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11 |
Nebenabreden |
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Andere Vereinbarungen als diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie Nebenabreden gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind. |
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12 |
Anwendbares Recht |
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Soweit diese Verkaufs- und Lieferbedingungen keine speziellen Regelungen enthalten, gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so sind die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. |
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13 |
Submissionen |
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Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gehen, wenn sie in Widerspruch mit Submissionsbestimmungen stehen, diesen vor. |
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Erfüllungsort und Gerichtsstand |
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Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zofingen.
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15
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Privatpersonen können nicht beliefert werden.
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